Aufbauseminar Fahrerlaubnis auf Probe (ASF)

Ab Fahrerlaubnis Klasse A1 oder B


Um was geht es?

Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einer Auffälligkeit erwischt wird, die Punkte mit sich bringt, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen,
welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muss. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter auf
ca. 450 € bis 550 € .
Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.

 

Ablauf

Im Rahmen des Aufbauseminares werden u.a. gefährliche Situationen, die besonders bei Fahranfängern auftreten, besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Situationen gesucht. Des Weiteren versucht man die Gründe von Verkehrsverstößen und deren Vermeidung zu erarbeiten. Auch werden die Besonderheiten von so genannten Disco-Unfällen besprochen und gemeinsam Lösungen zur Vermeidung diskutiert. Ein Aufbauseminar (ASF) muss in einem Zeitraum von 2 bis max. 3 Wochen durchgeführt werden. In dieser Zeit werden 4 Sitzungen à 135 min abgehalten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer und 2 weiteren Teilnehmern, aber ohne Prüfer, absolviert. Diese Beobachtungsfahrt ist Thema der zweiten Sitzung. In der letzten Sitzung wird, sofern komplett teilgenommen wurde, die Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.

 

Wie geht es danach weiter?

Die Probezeit wird nun von zwei auf vier Jahre verlängert. Wird der Fahranfänger/in in dieser Zeit erneut Auffällig und wird bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen erwischt, erhält er/sie eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er/sie innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger/in eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden.

Wird der Fahranfänger/in erneut auffällig, ordnet die Verwaltungsbehörde Entzug der Fahrerlaubnis an.

 

Um den auffällig gewordenen Fahranfängern so schnell wie möglich eine Teilnahme an einem Aufbauseminar zu ermöglichen, werden im Ostallgäu die Seminare über eine zentrale Stelle vergeben.

(Fahrschule Beate Attenberger Tel.: 08341-9602202. Handy 0160-4456780)

 
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